Landwirtschafts- und Agrarrecht

Landwirte sind derzeit wie kaum eine andere Berufsgruppe vom Strukturwandel und von Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere auf EU-Ebene betroffen. Gleichzeitig gibt es für keine anderen Unternehmer so viele Sonderregelungen wie für landwirtschaftliche Betriebe – angefangen bei einem eigenen Sozialversicherungssystem bis hin zu einem komplizierten Sondererbrecht („Höfeordnung“). Um hier den Überblick zu behalten, bedarf es fundierter Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, aber auch Vertrautheit mit den Besonderheiten von landwirtschaftlichen Strukturen und Organisationen.

Wir beraten neben Landwirten auch andere, von agrarrechtlichen Regelungen betroffene Berufs- und Personengruppen, zum Beispiel Unternehmen der Forstwirtschaft, Tierärzte, Eigentümer landwirtschaftlicher Nutzflächen, Jäger sowie Pferde- und Viehbesitzer.

Was wir für Sie tun können:

Beratung und Vertretung in zivilrechtlichen Fragen:

Egal ob es sich um Pachtverträge, Leasingverträge, landwirtschaftliche Kooperationen oder den Einkauf von Futter und Saatgut handelt –  als landwirtschaftlicher Unternehmer haben Sie immer wieder mit zivilrechtlichen Fragen zu tun. Wir beraten Sie zum Beispiel bei der Gestaltung Ihrer Verträge und bei Haftungs- und Schadensfällen.

Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen:

Wir unterstützen Sie, wenn Sie als Arbeitgeber speziell auf die Verhältnisse Ihres landwirtschaftlichen Betriebes zugeschnittene Arbeitsverträge für Mitarbeiter und Aushilfen benötigen. Bei arbeitsrechtlichen Fragen, zum Beispiel zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder zur Beschäftigung von Saisonarbeitern, beraten wir Sie und vertreten Ihre Interessen wenn notwendig auch vor Gericht.

Beratung in Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts:

Wir helfen bei Konflikten mit Berufsgenossenschaften und Versicherungen und behalten dabei auch die arbeitsrechtlichen, familienrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte im Blick.

Beratung in jagdrechtlichen Fragen:

Als Besitzer oder Pächter einer Jagd können Sie in Konflikt mit der Gemeinde oder anderen Waldbesitzern geraten, zum Beispiel wenn es um die Abgrenzung Ihres Jagdgebiets, um den Bau von Straßen, Bahnlinien oder Wegen, die Ausweitung von Naturschutzgebieten oder die Regulierung von Wildschäden geht. Wir beraten Sie dabei.

Beratung in Fragen des Erb- und Höferechts:

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Ihren Betrieb an die nächste Generation übergeben wollen. Übergabeverträge können zum einen den Erhalt des Betriebes sicherstellen und Konflikte zwischen den späteren Erben vermeiden. Zum anderen lassen sich damit die Interessen sowohl der älteren und als auch der jungen Generation berücksichtigen, etwa in Sachen Altersversorgung oder bei steuerrechtlichen Angelegenheiten.

Beratung im Vieh- und Pferdekaufrecht:

Wer einen Neuwagen kauft, weiß genau, was er bekommt. Wer ein Lebewesen kauft, kann bei der Einschätzung von Gesundheitszustand und Konstitution gewaltig daneben liegen. Daraus ergeben sich ganz andere rechtliche Fragen und Probleme, die im Rahmen unseres landwirtschafts- und agrarrechtlichen Beratungsschwerpunktes ebenfalls zu unseren Spezialgebieten gehören. Wir beraten Sie beim Vieh- und Pferdekauf und unterstützen Sie beispielsweise bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sowie bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen

Je früher Sie zu uns kommen, desto mehr Chancen haben wir, unnötige Prozesse zu vermeiden und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.

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Müllerstraße 7, 93444 Bad Kötzting

 

 

Öffnungszeiten:

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Und Termine nach Vereinbarung.