Schenken, erben, vererben
Erbschaften ohne Testament haben schon Familien entzweit. Grund genug, die Niederschrift des letzten Willens nicht bis ins hohe Alter aufzuschieben. Mit einem Testament bestimmen Sie nicht nur die spätere Aufteilung Ihres Besitzes. Sie können auch individuelle, zusätzliche Regelungen mit aufnehmen. Wollen Sie beispielsweise Ihren Ehepartner nach Ihrem Tod finanziell absichern? Bestimmungen für den Fall treffen, dass Ihr Ehepartner erneut heiratet oder die Kinder vor dem Tod des Partners ihren Pflichtteil verlangen? Wollen Sie neben Ihren Verwandten auch Menschen bedenken, die für Sie gesorgt haben oder zu denen Sie ein besonderes Verhältnis haben? Oder ist es Ihnen wichtig, Ihren letzten Willen mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Unternehmensnachfolge in Einklang zu bringen? All das kann in einem Testament berücksichtigt werden.
Steuerersparnisse sind möglich, wenn Sie Ihr Vermögen oder Teile davon schon zu Lebzeiten als Schenkung an die künftigen Erben übertragen.
Was wir für Sie tun können:
Verfassen Ihres Testaments:
Wir beraten Sie bei der Niederschrift Ihres Testaments, „übersetzen“ Ihren letzten Willen in rechtswirksame Regelungen und sorgen dafür, dass Ihr Testament nicht durch formale Fehler unwirksam wird. Außerdem helfen wir Ihnen bei steuerrechtlichen Fragen und informieren Sie über Möglichkeiten der sicheren Verwahrung Ihres Testaments.
Verfassen Ihres Schenkungsvertrags:
Wir ermitteln für Sie, ob eine Schenkung zu Lebzeiten sich für Sie und Ihre Erben lohnt und entwerfen einen Schenkungsvertrag nach Ihren individuellen Wünschen und Vorgaben.
Beratung beim Antritt Ihres Erbes:
Wenn Sie geerbt haben, helfen wir Ihnen, den genauen Wert der Erbschaft unter Berücksichtigung möglicherweise vorhandener Schulden zu berechnen und beraten Sie bei der Entscheidung, ob Sie das Erbe antreten oder ausschlagen sollten. Bei Auseinandersetzungen mit den Miterben oder mit Personen, die leer ausgegangen sind und nun ihren Teil einfordern, helfen wir Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen.
Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Erben:
Wenn Sie nicht zu den Erben gehören, aber berechtigte Ansprüche auf einen Teil des Erbes (Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche) haben, machen wir diese für Sie geltend – notfalls auch vor Gericht. Darüber hinaus beraten und unterstützen wir Sie auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die sich nach dem Tod eines nahen Verwandten möglicherweise ergeben – beispielsweise mit dem Finanzamt oder mit der Lebensversicherung des Verstorbenen.
Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen
Je früher Sie zu uns kommen, desto mehr Chancen haben wir, unnötige Prozesse zu vermeiden und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.
Die erfassten Daten werden nur für den Zweck der Bearbeitung der Anfrage verwendet. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Müllerstraße 7, 93444 Bad Kötzting
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Und Termine nach Vereinbarung.