Ehe und Familie

Im 7. Himmel denkt man nicht an Eheverträge. Falls es aber doch irgendwann zur Trennung kommen sollte, kann ein Ehevertrag eine Menge Geld sparen. Denn je höher Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften, desto teurer wird es, wenn der Scheidungsrichter über Unterhalt und Vermögensaufteilung entscheiden muss.

Unabhängig davon sollten Sie bei einer Scheidung auf juristischen Rat nicht verzichten – insbesondere dann, wenn es zum Streit um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder oder um die Aufteilung des gemeinsamen Besitzes kommt. Die damit verbundenen Rechtsprobleme lassen sich oftmals nur mit Unterstützung eines Anwalts lösen.

Was wir für Sie tun können:

Gestaltung von Eheverträgen:

Wir beraten Sie und Ihren Partner, wie Unterhalt, Rentenanwartschaften und Aufteilung des Vermögens für den Fall der Trennung vertraglich geregelt werden können und entwerfen einen Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entsprechenden Ehevertrag.

Unterstützung bei Unterhaltsstreitigkeiten:

Wir vertreten Ihre Unterhaltsansprüche gegenüber Ihrem Ex-Partner, Ihren Eltern oder auch gegenüber Ihren erwachsenen Kindern. Wenn Sie sich mit unberechtigten oder überzogenen Unterhaltsansprüchen konfrontiert sehen, helfen wir Ihnen, diese zurückzuweisen.

Strategien zur Konfliktlösung und Vorschläge für eine außergerichtliche Einigung:

Um Ihnen Auseinandersetzungen vor Gericht zu ersparen, versuchen wir, mit Ihrem Ex-Partner oder dessen Anwalt eine einvernehmliche Vergleichslösung bezüglich Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht bzw. Besuchsrechte für die gemeinsamen Kinder zu erzielen. Ihre Interessen haben dabei natürlich oberste Priorität.

Rechts- und Steuerberatung:

Wir beraten Sie in allen rechtlichen und finanziellen Fragen, die mit Ihrer Scheidung zusammenhängen, beispielsweise wie sich die Scheidung auf Ihre finanzielle Situation, Ihre Rentenanwartschaften und Ihre private Altersversorgung auswirkt, wie Ihre Scheidung mit Rücksicht auf Ihre Kinder möglichst schonend und komplikationslos organisiert werden kann und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn der Partner seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt.

Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht:

Wenn sich eine Auseinandersetzung mit Ihrem Ex-Partner vor Gericht nicht vermeiden lässt, vertreten wir vor dem Familienrichter Ihre Interessen und setzen Ihre berechtigten Ansprüche für Sie durch.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen

Je früher Sie zu uns kommen, desto mehr Chancen haben wir, unnötige Prozesse zu vermeiden und unvermeidbare Prozesse zu gewinnen.

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Müllerstraße 7, 93444 Bad Kötzting

 

 

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